Unnötige Kosten für Kfz-Reparatur und Leihwagen?
Frage von narume75: Unnötige Kosten für Kfz-Reparatur und Leihwagen?
Nach einem nichtverschuldeten Unfall haben wir unser Auto in eine Werkstatt gegeben zur Reparatur. Im nachhinein wollte die Werkstatt die Spurstange austauschen, da total verrostet.Das haben wir uns angesehen, stimmte nicht. danach hieß es, der Fensterheber wäre kaputt, muß ausgetauscht werden. Man präsentierte uns einen ausgebauten Fensterheber. Wir wissen aber, daß er vor Ankunft in der Werkstatt nicht kaputt war. Was tun? Jetzt kam ein “Schmierzettel”: “Gegnerische Versicherung hat für den Leihwagen 203,00 in Abzug gebracht, wir bitten um Ausgleich.” Kommentar der geg.Versicherung: “Werkstatt hat den Mietwagen überhöht abgerechnet, kein Cent wird mehr bezahlt.” Mittlerweile müßten wir über 350,00€ bezahlen, weil mir jemand auf mein parkendes Auto gefahren ist. Das kann doch nicht sein??!!
Habe ich eine Möglichkeit dagegen anzugehen?
Danke erst mal für die netten Antworten. Ein Gutachter war selbstverständlich da, Schaden war so um die 3000,00 Euro. Wir haben eigentlich gleich alles über die Werkstatt regeln lassen (Abtretungserklärung), damit wir auch ja kein Theater und Rumreißerei haben. Die Versicherung meinte uns steht ein Kfz zu 59,- netto/täglich zu. Das haben wir auch der Werkstatt so gesagt. Kommentar: “Ja,ja, das regeln wir schon.” Kein Wort von Zusatzkosten. Der Leihwagen war auch nicht übertrieben: ein Golf V. Einen Golf IV haben wir abgegeben. Und wir hatten ihn auch nur 5 Tage. Gesamtkosten so um die 550,00€.
Beste Antwort:
Answer by chrisklietz
Immer erst einen Kostenvoranschlag bei der Werkstatt machen lassen. Das Kostet zwar je nach Aufwand bis zu 40 Euro, lohnt sich aber. Den hättet ihr der Versicherung schicken müssen und abwarten in wie weit sie die Kosten übernehmen. Danach hätte es euch egal sein können, was die Werkstatt angeblich alles bemängelt. Es ist nicht Ratsam die Versicherungen vor Vollendete Rechnungen zu stellen, ohne das sie eine Möglichkeit hatten die Kosten zu senken. Es gibt auch genügend Verträge mit Werkstatt Bindung.Den Fensterheber hätten sie nicht ausbauen dürfen ohne Rücksprache. Die Versicherung war bisher vielleicht auch nur kulant. Da allerdings der Rechtsweg nicht eingehalten wurde, glaube ich nicht das ihr mit einem Anwalt etwas ausrichten könnt. Ich habe einen laufenden Konflikt mit der Versicherung wegen versuchten Einbruchs auf der Beifahrer Seite. Zylinder defekt, Beule und Lackschaden. Kostenvoranschlag 1070 Euro. Die Nettosumme abzgl. Eigenbeteiligung werde ich vielleicht 600 Euro bekommen. Ein Witz, dafür das ich ebenfalls nicht dafür konnte, so wie ihr. Letzte Woche wollten sie plötzlich Bilder vom Schaden haben. Bin gespannt was noch kommt.
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6 Kommentare »

24.01.2012 um 00:24
es gibt doch einen Reparaturauftrag und das was da drauf steht muss auch bezahlt werden,wenn mehr repariert wurde und kein Auftrag vorliegt muss auch nicht bezahlt werden.
Am besten Rechtsanwalt fragen.
Leihwagen kosten werden von einer Versicherung nur dann voll übernommen wenn Typklasse ein oder zwei Stufen niedriger ist als das eigene Fahrzeug.
Da gibt es eine Liste die auch Leihwagenfirmen haben.
24.01.2012 um 01:20
Nimm einen Anwalt!
Versicherungen versuchen gern mit der Begründung “überhöhter” Mietwagenkosten unrechtmäßig die Mietwagenkosten zu kürzen!Die Versicherung MUSS die Mietwagenkosten übernehmen!
Bei ausgebauten Teilen kann man sich nie sicher sein,ob es die eigenen Teile sind.Einzige Abhilfe:nächstes mal besichtigen,bevor der Reparaturauftrag gegeben wird.
24.01.2012 um 01:45
hier ist der werkstattservice wohl vollkommen in die hose gegangen !!!
Deine werkstatt hat den tarif falsch berechnet und hat diesen schaden wieder in ordnung zu bringen. lass dich nicht verarschen, denn hier bist du im Recht. gib die rechnung der versicherung an die werkstatt und frage sie wie sie das wieder in ordnung bringen den du zahlst keinen cent !!!
Leider schreibst du nicht wie hoch der schaden war und ob ein gutachter der gegnerischen versicherung da war.
Als unfallgeschädigter hast du das recht auf volle kostenerstattung aber es gibt für versicherungen erhöhte leihwagenpreise wodurch allerdings eine zeitbegrenzung für den leihwagen besteht.
das heist je nach schadenshöhe besteht eine zeitspanne von
3 – 7 Werktagen. bei höheren schäden auch mehr aber nur in absprache zwischen werkstatt und versicherung.
Wegen deinem fensterheber sagst du deiner werkstatt klipp und klar das er vorher volle funktion hatte und jetzt angeblich nicht mehr. also ein schaden der bei ihm entstanden ist und auf dich abgewälzt werden soll. kein problem für dich weil die werkstatt beweisen muß das der schaden vorher schon war
und wenn deine frau und du weist das er funktioniert hat, und die werkstatt das nicht beweisen kann, dann sage ihm das du das wenn es nicht geregelt wird und zwar ohne kosten für dich, mit deinem anwalt geklärt wird !!!
Am besten wechselst du danach die werkstatt weil du hier eine unseriöse werkstatt erwischt hast !!!!!!!!!!!
Ich hoffe ich konnte dir helfen. Gruß micha
P.S. einige dich mit dehnen wenn möglich ohne anwalt aber lass dich nich dazu hinreißen auch nur einen cent zu zahle.
24.01.2012 um 02:17
Ich habe die Erfahrung gemacht – wenn die Werkstatt etwas von einem Versicherungsschaden hoert, wird richtig zugelangt. Die Mietwagenrechnung ist reichlich ueberhoeht. Fuer das Auto gibt es einen Pauschalsatz, 59€ pro Tag erscheinen allerdings etwas niedrig.
Also nochmalmit der Werkstatt reden – ansonsten einen Anwalt aufsuchen. Ist die Tuer mit dem ausgetauschtem Fensterheber beim Unfall beschaedigt worden? Das sollte man einfach mit abrechnen. Ansonsten kann man anhand der Nummer auf dem ausgebauten Teil herausfinden, ob dieser wirklich von diesem Auto stammt.
Auf jeden Fall aber wuerde ich die Werkstatt wechseln.
24.01.2012 um 03:04
Moin
erstmal zu den mietwagen
die versicherung sagt klar und deutlich welche leistung sie bringt alles was da rübergeht sind eigene kosten
die versicherungen sagen alle eindeutig das ein ersatzwagen entweder gleich oder kleiner sein darf nicht größer das bedeutet auch nicht ein folgemodell sondern nur ein gleiches oder ein vormodell
zu dem unfallwagen
ein gutachten ist immer vor jedlicher reperatur einzuhohlen um eine genaue berechnungsgrundlage zu haben denn seit der zeit der kostensteigerungen ist es kaum noch möglich sicher zu sein das wekstätten richtig abrechnen … leider
du solltest nicht hier fragen stellen die dir sowieso keiner verbindlich beantworten kann denn
erstens:
die ganze zahlungs weis deiner kfz versicherung hängt von dem vertrag ab den du abgeschlossen hast und welche zusätze in dem kleingedruckten stehen und in den agb der versicherung
zweitens:
die regelung durch die werkstatt hängt von dem vertrauen der versicherung zu der werkstatt ab
drittens:
der ganze ausgleich deiner kosten hängt noch von der versicherung deines unfallgegners ab
viertens:
die schadensaufnahme und der unfallbericht sind dann noch in ausführung und deteigenauigkeit enscheident für die glaubwürdigkeit und somit für die zahlungsbereitwilligkeit der versicherung entscheidend
ich empfele dir gehe zum anwalt und übergib ihm die sache der kann denn alles prüfen und dir helfen
versicherungverträge vorallem für pkw sollte man grudsätzlich prüfen bevor man unterschreibt
mfg
24.01.2012 um 04:02
wenn ich das so lese hast du etwas pech mit der werkstatt. du mußt eine typklasse beim ersatzwagen runtergehen.das weiß aber jede werkstatt. und wenn bei der reparatur zusätzlich (was die unfallrep)betrifft schäden festgestellt werden muß der schadensgutachter ein nachgutachten erstellen(kostenlos!). ich würde jetzt an deiner stelle mit dem gutachter reden was die zusätzliche rep betrifft und mit der werkstatt ,den mietwagen vernünftig abzurechnen. viel glück bei deinen verhandlungen.